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AGB



Allgemeine Geschäftsbedingungen Hausbootvermietung H & F Bootscharter GbR

Stand: Januar 2022

Die nachstehenden Bedingungen, bestehend aus drei Seiten, sind Bestandteil des Mietvertrages („Chartervertrag“) über ein motorisiertes Hausboot zwischen dem Kunden, im Folgenden "Charterer", und der H & F Bootscharter GbR, im Folgenden "Vercharterer". Mit der Unterzeichnung des Chartervertrages erkennt der Kunde die Bedingungen an.

1. Vertragsabschluss

Ein rechtsgültiger Vertrag kommt mit der beiderseitigen Unterzeichnung des Chartervertrages zustande. Eine besondere Form ist nicht vorgesehen.

2. Preise und Fälligkeit, Benzinkosten, Kaution, Reinigungskosten

Der vereinbarte Charterpreis ergibt sich aus der Buchungsanfrage und Buchungsbestätigung. Neben dem Charterpreis werden einmalige Kosten für die Endreinigung in Höhe von 50,00 € sowie weiteren 35,00 € für jedes an Bord mitgeführte Haustier berechnet. Das Boot wird vollgetankt vom Charterer übernommen und ist vollgetankt wieder zurück zu geben. (voll/voll) Sollte dies nicht möglich sein, werden die verbrauchten Benzinkosten inkl. Handlingkosten mit 2,30 € je Liter nach Rückgabe berechnet. Die Kaution je Hausbootcharter beträgt 500,00 € und ist zusammen mit dem Charterpreis spätestens 4 Wochen vor Reiseantritt zu überweisen. Die Rückzahlung der Kaution erfolgt auf das bei der Zahlung vom Charterer verwendete Konto.

Eine Anzahlung in Höhe von 30% des Charterpreises ist innerhalb von 4 Kalendertagen nach Erhalt der Buchungsbestätigung zu leisten. Der Rest des Charterpreises ist 4 Wochen vor Reiseantritt zur Zahlung fällig. Bei Buchungen, die weniger als 4 Wochen vor Reiseantritt erfolgen, ist der vollständige Charterpreis innerhalb von 4 Kalendertagen nach Erhalt der Buchungsbestätigung, stets jedoch vor Bootsübernahme zur Zahlung fällig. Alle Zahlungen sind per Überweisung auf das Bankkonto des Vercharterers zu leisten.

3. Rücktritt und Kosten des Rücktritts

Sofern der Charterer ohne berechtigten Grund vom Chartervertrag zurückzutritt, sind folgende Beträge statt des Mietpreises durch den Charterer zu zahlen:

  • Rücktritt bis zu 2 Monaten vor Charterbeginn: 150,00 Euro
  • Rücktritt zwischen 2 Monaten und 1 Monat vor Charterbeginn: 30% des Charterpreises
  • Rücktritt zwischen 1 Monat und 1 Woche vor Charterbeginn: 50 % des Charterpreises

Der Vercharterer wird sich in jedem Fall um eine Ersatzbelegung des gebuchten Bootes bemühen. Sofern eine Ersatzbuchung zustande kommt, wird die Mieteinnahme aus der Ersatzbuchung auf die o.g. Beträge angerechnet. Dem Charterer bleibt in jedem Fall der Nachweis eines geringeren Schadens möglich.

Stornierungen aufgrund Pandemiesituation: Wenn der Bootscharter aufgrund von Pandemiebeschränkungen (Erkrankung, Quarantäne, Reisebeschränkungen) nicht angetreten werden kann, erhält der Charterer den vollen Charterpreis ohne Abzüge zurück. Es fallen dann keinerlei Gebühren an.

4. Unverfügbarkeit

Wenn der Vercharterer wegen unvorhergesehener Ereignisse nicht im Stande ist, das Hausboot zur Verfügung zu stellen, erhält der Charterer alle bereits geleisteten Zahlungen in voller Höhe zurück. Der Vercharterer ist nicht verantwortlich für Gewässersperrungen, Schifffahrtsbeschränkungen oder sonstige Unterbrechungen in Fällen höherer Gewalt sowie in Fällen von Hochwasser, Niedrigwasser, Streik oder Ähnlichem.

5. Übergabe/Rücknahme des Hausbootes

Die Übernahme des Bootes erfolgt zu der im Chartervertrag vereinbarten Uhrzeit. Die Rückgabe des Hausbootes erfolgt bis 10.00 Uhr am Abreisetag. Der Charterer erhält während der Übergabe eine Einweisung in das Hausboot und dessen Benutzung. Charterer und Vercharterer prüfen das Hausboot und dessen Einrichtung vor Fahrtantritt gemeinsam auf Schäden und dokumentieren diese. Sollte während der Fahrt an Bord etwas beschädigt werden, ist der Charterer verpflichtet, den Vercharterer umgehend über die entstandenen Schäden zu informieren. Bei der Rücknahme prüft der Vercharterer das Hausboot erneut und ist berechtigt, alle nicht zuvor dokumentierten Schäden, wie unter "8. Haftung" beschrieben, zu berechnen. Der Charterer hat dafür Sorge zu tragen, dass die Rückgabe pünktlich erfolgt. Bei verspäteter Rückgabe wird durch den Vercharterer EUR 30,- je angefangene Stunde in Rechnung gestellt. Bei Überschreitung der vereinbarten Charterzeit verpflichtet sich der Charterer zur Fortzahlung des Charterpreises sowie sonstiger durch die Überschreitung entstehender Kosten. Sollte durch die Überschreitung ein Anschlusscharter verloren gehen, haftet der Charterer für den entstandenen Mietausfall.

6. Bootsführer

Der Bootsführer muss volljährig sein. Das Boot darf nicht unter dem Einfluss von Alkohol oder anderer die Fahrtauglichkeit einschränkender Drogen oder Medikamente geführt werden.

7 a) Benutzung des Hausbootes Teil 1 – Vorgehen und Kosten bei Beschädigungen

Das Hausboot ist mit größter Sorgfalt zu benutzen. Den Vorschriften/Weisungen der Wasserschutzpolizei und sonstigen Behörden ist Folge zu leisten. Der Charterer verpflichtet sich nur die Höchstzahl an Personen (4 Personen insgesamt) an Bord zu nehmen und keine Wettfahrten zu veranstalten. Das Schleppen anderer Wasserfahrzeuge ist generell nicht erlaubt. Das Charterboot darf nur nach Absprache mit dem Vercharterer abgeschleppt werden, um hohe Bergungskosten zu vermeiden. Der Charterer verpflichtet sich Grundberührungen und ähnliche kleine Unfälle dem Vercharterer bei der Rückgabe zu melden, bei schlechten Wetterverhältnissen, z.B. ab Windstärke 4, nicht mehr auszulaufen oder den nächstgelegenen Hafen oder eine sichere Ankerbucht aufzusuchen. Treten während der Charterzeit Schäden am Hausboot oder der Ausrüstung auf, so hat der Charterer den Vercharterer sofort telefonisch zu informieren, um mit ihm die Zweckmäßigkeit der Reparatur abzustimmen. Kosten für die Behebung von Verschleißschäden und nicht verschuldeten Schäden werden gegen Quittung vom Vercharterer erstattet, sofern diese vorab mit dem Vercharterer abgestimmt wurden. Die ausgewechselten Teile sind dem Vercharterer zu übergeben. Unfälle und Havarien müssen umgehend der nächsten Hafen- oder Polizeibehörde gemeldet werden. Dabei sind alle Personalien sowie Schiffstypen und die Namen aller Havariebeteiligten festzustellen. Der Charterer fast darüber einen kurzen Bericht mit Skizze ab, den alle Havariebeteiligten unterschreiben. Dieser Bericht wird bei der Rückkehr dem Vercharterer übergeben. Erfüllt der Charterer diese Verpflichtung nicht, kann er für den hieraus entstehenden Schaden haftbar gemacht werden.

7 b) Benutzung des Hausbootes Teil 2 – Schadensersatz bei Beschädigung der Motorschraube

Wird die Antriebschraube des Motors (Propeller) beschädigt, muss diese in der Regel ausgetauscht werden. Der Vercharterer berechnet je beschädigtem Propeller pauschal 250,00 €.

7 c) Benutzung des Hausbootes Teil 3 – Grillen, Untervermietung, Schwimmwesten, Trinkwasser

Das Grillen an Bord ist nicht gestattet. Das Untervermieten und das Verleihen des Hausbootes sind ebenfalls nicht gestattet. Bei dem an Bord befindlichen Wasser handelt es sich nicht um Trinkwasser. Personen, die nicht schwimmen können, haben dauerhaft eine der an Bord befindlichen Schwimmwesten zu tragen.

8. sonstige Haftung, Versicherung, Kartenmaterial

Soweit in diesen Geschäftsbedingungen nichts Abweichendes geregelt ist, gelten die gesetzlichen wechselseitigen Haftungsregelungen. Das Hausboot ist grundsätzlich versichert. Die wechselseitigen Haftungen werden davon allerdings nicht berührt. Der Vercharterer empfiehlt dem Charterer eine private Haftpflichtversicherung abzuschließen, die Schäden im Rahmen der Anmietung des Hausbootes einschließt und/oder eine bestehende private Haftpflichtversicherung vor Bootsübernahme entsprechend bei seinem Versicherer zu ergänzen. Für die Richtigkeit des eventuell überlassenen Kartenmaterials übernimmt der Vercharterer keine Gewähr.

Freyburg (Unstrut), Januar 2022